Dritter Seniorennachmittag war informativ und lebhaft

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Pfarrer Bechert begrüßte im September im Jägersburger Gemeindehaus die zahlreich erschienenen Besucher aus Jägersburg und Waldmohr sowie Herrn Hans-Joachim Kellner zum 3. Seniorennachmittag der Protestantischen Kirchengemeinden Waldmohr und Jägersburg in diesem Jahr. Als Thema dieses Nachmittags hatte man Informationen zu einer ganz besonderen Problematik gewählt:

Informationen zur Erstellung einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht. Unser Gemeindemitglied Hans-Joachim Kellner hat sich in diesem Gebiet durch seine frühere berufliche Tätigkeit und aufgrund der Tatsache, dass er selbst regelmäßig ehrenamtlicher Bevollmächtigter oder Betreuer ist (z. Zt. von vier älteren Personen) umfangreiche Kenntnisse angeeignet. Allgemeine Zustimmung erhielt er, als er ausführte, wie ungern man sich mit diesem Thema befasst. Wann ist der richtige Zeitpunkt? Seine Aussage: "So früh wie möglich. Auch in jungen Jahren kann es durch Unfälle und schweren Erkrankungen dazu kommen, dass man nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden." Zwar braucht niemand irgendeine Vorsorge zu treffen. Dann entscheiden letztlich die Ärzte oder das Vormundschaftsgericht über Dinge die man aufgrund seines Gesundheitszustands nicht mehr selbst regeln kann. Die Erbfolge ist sowieso im BGB geregelt. Aber wer will schon z.B. lebensverlängernde Maßnahmen, die nur den Todeseintritt verzögern und dadurch mögliches Leiden unnötig verlängern würden.

Er wies auf den weit verbreiteten Irrtum hin, dass nahe Verwandte (Ehegatten, Kinder) ohne eine entsprechende Vollmacht Ärzten Anweisungen geben oder Rechtsgeschäfte tätigen könnten. Dies ist nicht so, die nächsten Angehörigen können somit bei fehlender Patientenverfügung in problematische Situationen kommen. Außerdem verlangen viele Kreditinstitute zusätzlich eine Kontovollmacht. Bei der Patientenverfügung und bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich um Möglichkeiten, Behandlungswünsche im Vorfeld einer schwer verlaufenden Erkrankung vorwegzunehmen. Bei der Patientenverfügung kann der Betroffene diese selbst abfassen, er muss sie handschriftlich unterschreiben und mit dem Datum versehen. Die Vorsorgevollmacht sollte von einem Notar beglaubigt werden und muss vom Vollmachtgeber und Bevollmächtigten unterschrieben werden.

Neben einer Vorsorgevollmacht ist in der Regel auch eine Kontovollmacht erforderlich. Allerdings kann abschließend in einer Vorsorgevollmacht nicht die Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung und weitere freiheitsentziehende Maßnahmen geregelt werden.

Herr Kellner wies darauf hin, dass in diesen Fällen die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts eingeholt werden muss. Er wies auch ausdrücklich darauf hin, wie wichtig es ist, rechtzeitig entsprechende Vorsorge zu treffen und mit Personen zu sprechen, ob sie bereit und in der Lage sind, die Verpflichtungen, die aus der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht ergeben, zu übernehmen. Er schilderte, wie er es erlebt hat, dass selbst engste Verwandte die Übernahme einer solchen Verpflichtung ablehnen. Gründe waren hier z. B.: keine Zeit(??), kein Interesse, Wohnsitz weit entfernt, Wissen für die Erledigung der Aufgaben fehlt, erwartete Probleme mit anderen Verwandten, die nachher alles besser wissen usw. Anschließend ging Herr Kellner mit den Anwesenden die Möglichkeiten durch, die man in einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht festlegen kann. Besonders wichtig ist es, dass der Hausarzt eine Ausfertigung erhält. Bei jedem Krankenhausaufenthalt, bei einer Reha oder Kur ist wichtig, dass die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht mitgenommen wird. Der Bevollmächtigte muss wissen, wo die Unterlagen aufbewahrt werden.

Zum Abschluss der Veranstaltung wies er auf die Möglichkeiten der Erstellung einer Betreuungsverfügung hin (soweit in der Vorsorgevollmacht noch nicht geschehen). In dieser Verfügung kann man für den Fall der Fälle einen Betreuer bestimmen, der dann in der Regel vom Vormundschaftsgericht als Betreuer eingesetzt wird. Es besteht auch die Möglichkeit, in dieser Verfügung jemanden ausdrücklich auszuschließen. Als Anleitungshilfe für das Erstellen einer eigenen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht konnten die Besucher jeweils das Muster einer christlichen Patientenverfügung und das Muster einer Vorsorgevollmacht mitnehmen.

Ein besonderes Lob hatte nach den Ausführungen Frau Berndt für Herrn Kellner. Sie sagte, dass sie schon früher Vorträge zu dieser Thematik gehört habe, aber erst aufgrund seiner verständlichen Ausführungen nun voll informiert sei. Sollte jemand in den Gemeinden bei der Erstellung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht Probleme haben, bietet Herr Kellner seine ehrenamtliche Hilfe an. Wenden Sie sich hierfür bitte an das Pfarrbüro und Herr Kellner wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Seniorennachmittag 14.12.2011

Zum vierten Seniorennachmittag in diesem Jahr, der am Mittwoch, 14. Dezember um 15 Uhr im Gemeindehaus Jägersburg stattfinden wird, laden wir alle Seniorinnen und Senioren aus beiden Gemeinden herzlich ein. An diesem Nachmittag ist eine Adventsfeier mit Gedichten, Liedern und Geschichten angesagt.